Israel ändert Gesetzentwurf für ESC
Im Streit um den Status des israelischen Fernsehsenders KAN lenkt die Regierung unter Ministerpräsident Benjamin Netanjahu ein und kündigt eine Änderung ihres Gesetzentwurfes an.
Ursprünglich war geplant, die Nachrichtenabteilung des Senders in eine eigene Organisation auszugliedern. KAN hätte dann keine tagesaktuellen Informationsprogramme mehr selbst produzieren können - so der ausdrückliche Wunsch Netanjahus. Dem entsprechenden Gesetzentwurf hätte das Oberste Gericht noch zustimmen müssen. Dies hätte aber gleichzeitig den Ausschluss des Senders aus der Europäischen Rundfunkunion, der European Broadcasting Union (EBU), und damit das Aus für die Ausrichtung des Eurovision Song Contest 2019 bedeutet.
Strenge Kriterien der EBU
Voraussetzung für die ESC-Teilnahme der Länder ist die Vollmitgliedschaft der Rundfunkanstalten in der EBU. KAN besitzt derzeit nur eine vorläufige Mitgliedschaft. Eine Vollmitgliedschaft erlangen Sender aber unter anderem nur, wenn sie eine eigene Nachrichtenredaktion haben. Wäre es zu der ursprünglich geplanten Gesetzesänderung gekommen, dann hätte die EBU KAN die Vollmitgliedschaft verwehrt und damit auch die Ausstrahlung des ESC. So zieht sich nun Israels Regierung zum zweiten Mal von einer zu großen Einflussnahme auf dem ESC zurück. Erst Mitte Juni hatte sie beschlossen, auf jegliche politische Einmischung zu verzichten, nachdem die Frage um den Austragungsort des 64. Song Contest hohe Wellen innerhalb der verschiedenen politischen Lager geschlagen hatte.