Nach ESC-Disqualifizierung: Mögliche Anklage gegen Joost Klein
Der Niederländer Joost Klein wurde aufgrund eines Vorfalls vom Finale des Eurovision Song Contest ausgeschlossen. Laut schwedischer Polizei wird Klein jetzt wohl angeklagt.
Ihm würden vermutlich illegale Drohungen zu Last gelegt, teilte die Polizei mit. Die Ermittlungen seien abgeschlossen, eine Entscheidung über eine Anklage solle innerhalb weniger Wochen erfolgen, sagte der Pressesprecher der schwedischen Polizei, Jimmy Modin. Details zur Art der mutmaßlichen Drohungen, die Klein vorgeworfen werden, nannte er nicht. Auch nach diesen Äußerungen bleibt im Unklaren, was letztlich wirklich vorgefallen sein soll. Die Tageszeitung "Sydsvenskan" aus Malmö berichtete, dass eine Verurteilung wegen des Vorwurfs der Bedrohung normalerweise zu einer Geldstrafe führe. Joost Klein war am Abend nach dem Finale aus Malmö abgereist.
Statement der EBU zum Ausschluss von Joost Klein
Seit Freitag beschäftigt der Vorfall um Joost Klein nicht nur die schwedische Polizei, sondern auch die EBU. In einem Statement der Europäischen Rundfunkunion (EBU) hieß es Samstagmittag dazu, die schwedische Polizei habe eine Beschwerde untersucht, die von einem weiblichen Mitglied des Produktionsteams nach einem Vorfall nach seinem Auftritt im zweiten Halbfinale am Donnerstagabend eingereicht wurde. Da nun ein Gerichtsverfahren ansteht, wäre es für Klein nicht angemessen, den Wettbewerb fortzusetzen.
"Wir möchten klarstellen, dass entgegen einigen Medienberichten und Social-Media-Spekulationen an diesem Vorfall kein anderer Künstler oder Delegationsmitglied beteiligt war. Wir pflegen eine Null-Toleranz-Politik gegenüber unangemessenem Verhalten bei unserer Veranstaltung und verpflichten uns, allen Mitarbeitern des Wettbewerbs ein sicheres Arbeitsumfeld zu bieten. Vor diesem Hintergrund gilt das Verhalten von Joost Klein gegenüber einem Teammitglied als Verstoß gegen die Wettbewerbsregeln." Europäische Rundfunkunion
Niederländischer Sender beschreibt Vorfall
Nach Spekulationen, Joost Klein habe die Mitarbeiterin geschlagen, hatte der niederländische Sender AVROTROS auf seinem Instagram-Account eine Klarstellung veröffentlicht.
"Nach dem Auftritt vom letzten Donnerstag kam es zu einem Zwischenfall. Entgegen klar getroffener Absprachen wurde Joost gefilmt, als er gerade von der Bühne kam und in den Greenroom eilen musste. In diesem Moment gab Joost wiederholt zu verstehen, dass er nicht gefilmt werden wolle. Dies wurde nicht respektiert. Dies führte zu einer bedrohlichen Bewegung von Joost in Richtung der Kamera. Joost hat die Kamerafrau nicht berührt. Dieser Vorfall wurde zur Anzeige gebracht, woraufhin eine Untersuchung durch die EBU und die Polizei eingeleitet wurde. Gestern und heute haben wir uns eingehend mit der EBU beraten und mehrere Lösungen vorgeschlagen. Dennoch hat die EBU beschlossen, Joost Klein zu disqualifizieren. AVROTROS hält die Strafe für sehr hart und unverhältnismäßig. Wir stehen für gutes Benehmen - damit kein Missverständnis aufkommt -, aber unserer Meinung nach ist ein Ausschluss nicht verhältnismäßig zu diesem Vorfall. Wir sind sehr enttäuscht und traurig für die Millionen von Fans, die sich so sehr auf den heutigen Abend gefreut haben. Was Joost den Niederlanden und Europa gebracht hat, hätte nicht auf diese Weise enden dürfen." AVROTROS
Nach dem Ausschluß Kleins vom Finale hatte der niederländische öffentlich-rechtliche Rundfunk NPO eine offizielle Beschwerde bei der EBU eingereicht.
Keine Übermittlung der niederländischen Jury-Punkte
Die ehemalige Moderatorin beim ESC 2021 in Rotterdam und YouTuberin Nikkie de Jager zog sich von der Punktevergabe für die Niederlande zurück. In einem Statement erklärte die 30-Jährige: "Was auch immer ich heute Abend tue, ob ich da bin oder nicht, ich kann es nicht gut machen." Die Entscheidung habe sie zusammen mit AVROTROS getroffen.
Jurypunkte wurden neu berechnet
Am Finale in Malmö nahmen nach der Disqualifizierung 25 Länder statt 26 mit ihren Acts teil. Die ursprünglichen Startpositionen blieben bestehen. Wie die EBU am Samstagmittag mitteilte, wurden die nach dem Juryfinale ermittelten Juryergebnisse neu berechnet, sodass die Niederlande keine Punkte erhalten haben. Wenn zum Beispiel die Niederlande von einer nationalen Jury in einem Land auf Platz 9 eingestuft wurde, lag das Lied mit Platz 10 nach der Korrektur auf dem neunten Platz und erhielt zwei Punkte. Der Song, der ursprünglich auf Platz 11 bewertet wurde, stand dann auf dem zehnten Platz und bekam einen Punkt. Niederländische Zuschauer durften im Finale dennoch abstimmen und das Ergebnis der Jury war weiterhin gültig
Drei Acts blieben Familyshow fern
Am Samstag erschienen einige Acts nicht zur Familienshow des ESC-Finals. Die Familienshow am Nachmittag des Finalabends wird auch als Generalprobe genutzt. Bambie Thug aus Irland, Marina Satti aus Griechenland und Nemo aus der Schweiz tauchten nicht bei der Generalprobe auf. Nur Bambie Thug ging auf die Gründe für die Abwesenheit ein. Bambie schrieb auf Instagram, dass es vor der Probe der Flaggenparade eine Situation gab, die mit der EBU geklärt werden musste.
Disqualifizierung zeichnete sich ab
Bereits am Freitag hatte die EBU entschieden, dass der 26-jährige Joost Klein weder bei der ersten noch bei der zweiten Generalprobe, dem sogenannten Juryfinale, auftreten durfte. Zur ersten Durchlaufprobe des Finales war er zwar erschienen und bei der Flaggenparade noch anwesend, seinen Song probte er jedoch nicht.