Hohe Strafe für Ukraine gefordert
Die Lenkungsgruppe des Eurovision Song Contest hat wegen des Einreiseverbots gegen die russische Teilnehmerin Julia Samoylova eine hohe Strafe für das diesjährige Gastgeberland Ukraine gefordert. "Wir konnten diesen Präzendenzfall nicht straffrei lassen. An der heiligen Regel des freien Geleits (für alle Teilnehmer des ESC, Anm. d. Red.) konnten wir nicht rütteln lassen", bestätigte der Vorsitzende Frank-Dieter Freiling auf Anfrage die Forderung. Bereits am 12. Juni wurde auf der Sitzung der Reference Group über Sanktionen diskutiert. Um welche Art von Strafe es nun geht, darüber herrscht bislang jedoch Schweigen. Es handele sich um Sanktionen, die im Einklang mit dem Regelwerk des Wettbewerbs seien, sagte David Goodman, Sprecher der Europäischen Rundfunkunion (EBU), der russischen Nachrichtenagentur Tass am Donnerstag. Surab Alasanija, Chef des öffentlich-rechtlichen ukrainischen Senders UA:PBC, sprach von mindestens 200.000 Euro und kündigte Widerspruch an. Auch über mögliche Sanktionen gegen Russland kann derzeit nur spekuliert werden.
Fernsehchef warnt vor Ruin
"Wir werden Widerspruch gegen die Entscheidung des Ausrichtungskomitees einlegen, obwohl wir glauben, dass das nichts bringt", sagte Senderchef Alasanija. "Die endgültige Entscheidung ist schon gefallen." Er schrieb dazu außerdem auf Facebook: "Ich habe große Zweifel, ob der Staat in Person des Geheimdienstes SBU diesen Konflikt mit dem öffentlich-rechtlichen Fernsehen der Ukraine teilen wird." Er warnte davor, dass mögliche finanzielle Forderungen den Sender ruinieren könnten.
Einreiseverbot wegen Auftritt auf der Krim
2015 war Julia Samoylova zu einem Auftritt auf der Krim über Russland eingereist. Seit der Annexion der Halbinsel durch Russland wird dies jedoch mit einer mehrjährigen Einreisesperre geahndet. Für Samoylova hat die Ukraine keine Ausnahme gemacht. Der ukrainische Geheimdienst SBU hatte an dem Einreiseverbot der Sängerin festgehalten.