Stand: 18.04.2024 14:21 Uhr
Die Regeln des Eurovision Song Contest
Die Regeln für den Eurovision Song Contest werden von der European Broadcasting Union (EBU) festgelegt. War es in den Anfangsjahren noch eine recht überschaubare Liste, ist es mittlerweile schon fast ein Regelkatalog. Verstöße gegen die Regeln können zu einer Disqualifikation führen. Hier sind die wichtigsten Regeln:
- Einen garantierten Startplatz im Finale haben die größten EBU-Geldgeber und der Titelverteidiger. Zu diesem Kreis zählen immer Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Spanien und Italien als "Big Five"-Länder sowie das Land, das im Vorjahr den Titel gewonnen hat und damit Gastgeberland ist.
- Die weiteren Finalplätze werden an die jeweils zehn Acts mit den meisten Punkten in den Halbfinalen vergeben.
- Welcher Qualifikant welche Startposition im Finale einnimmt, wurde bis 2023 nach dramaturgischen Gesichtspunkten von den Produzenten der jeweiligen Show festgelegt. Ausgelost wurde nur, ob der Act in der ersten oder zweiten Hälfte der Sendung an den Start geht. Die neue Regel für 2024 lautet: Die Produzenten der Show bestimmen die Startposition für nur noch etwa die Hälfte aller Finalacts. Für 25 der 26 Teilnehmer - Startplatz 1 für Schweden als Gastgeberland wurde bereits im März ausgelost - entscheidet das Los, ob sie in den Kategorien "erste Hälfte", "zweite Hälfte" oder "Producer's Choice" landen. Für die beiden Hälften werden jeweils sechs Plätze ausgelost, 13 werden über die Producer's Choice vergeben. Bekommt ein Land diese Kategorie, können die Showproduzenten die Startposition des jeweiligen Acts frei wählen.
- Die in den Halbfinalen antretenden Länder sind in der jeweiligen Runde auch stimmberechtigt. Die Abstimmung erfolgte bis 2021 per Juryvoting und Televoting. Beide Teile machten in der Regel 50 Prozent des Ergebnisses aus. Seit 2017 behält sich die EBU vor, auch andere prozentuale Gewichtungen anzuwenden. Seit 2023 gibt es für die Halbfinale nur noch das Televoting, das Juryvoting wurde für die Semis abgeschafft. Im Finale stimmen alle Teilnehmerländer ab, auch wenn ihre eigenen Künstler im Halbfinale ausgeschieden sind. Weder in den Halbfinalen noch im Finale kann für das eigene Land gestimmt werden. Ebenfalls seit 2023 ist es auch allen Fans möglich, an der Abstimmung teilzunehmen, deren Länder gar nicht am ESC teilnehmen. Dies geschieht über eine kostenpflichtige Online-Abstimmung. Diese soll nur Ländern möglich sein, die keinen Act zum ESC schicken. Die Ergebnisse dieses Onlinevotings werden dann zusammenaddiert als "Rest of the World" in der Sendung bekannt gegeben und zählen so viel wie das Voting eines Teilnehmerlandes.
- Bis 2023 wurden die Leitungen für das Televoting nach dem letzten Beitrag für Anrufer, SMS und App geöffnet. Auch das ändert sich zum ESC 2024 in Malmö: Das "Rest of the World"-Voting startet bereits knapp einen Tag vor Beginn der Final-Show. Außerdem dürfen die Zuschauer der Teilnehmerländer wie schon beim ESC 2010 und 2011 direkt mit Beginn des ersten Starters im Finale voten. In den beiden Halbfinalshows beginnt das Voting weiterhin nachdem alle Acts aufgetreten sind.
- Die Jury besteht in jedem Teilnehmerland aus fünf Experten, ihre Zusammensetzung sollte hinsichtlich Alter, Geschlecht und beruflichem Hintergrund ausgewogen sein. Die Jurymitglieder müssen die Staatsangehörigkeit des Landes besitzen, für das sie im Einsatz sind. Sie dürfen in den letzten beiden Jahren noch nicht Mitglied der Fachjury gewesen sein und müssen einen der folgenden Berufe ausüben: Hörfunkmoderator, Musiker, Komponist, Textdichter oder Produzent. Zugleich dürfen sie in keiner geschäftlichen Beziehung zum Kandidaten des eigenen oder eines anderen Landes stehen. Sie dürfen auch keine Mitarbeiter der öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalt des jeweiligen Landes sein.
- Die Jury trifft ihre Entscheidung bereits während der zweiten Generalprobe ("Juryfinale"), die sie im eigenen Land am Bildschirm verfolgt. Jedes Jurymitglied muss die Beiträge, über die es abstimmen darf, in eine Reihenfolge bringen. Hieraus wird eine Gesamtreihenfolge der Jury (Platz 1 bis 26) ermittelt. Aus dieser wird dann gemeinsam mit der Gesamtreihenfolge des Televotings die nationale Punktewertung ermittelt.
- Aus den Televoting-Ergebnissen und den Jurywertungen jedes einzelnen Landes setzt sich das Gesamtergebnis für jeden Teilnehmer zusammen. Die besten zehn Titel werden mit eins, zwei, drei, vier, fünf, sechs, sieben, acht, zehn und zwölf Punkten bewertet. Dabei werden die Jury- und Zuschauerwertungen seit 2016 voneinander getrennt. Jedes Land kann einem Teilnehmer also bis zu 24 Punkte geben - zwölf durch die Jury, zwölf durch die Zuschauer.
- Wenn zwei Songs auf die gleiche Punktzahl kommen, bekommt das Land die höhere Punktzahl, das vom Publikum höher bewertet wurde. Das Zuschauervotum hat in diesem Fall also Vorrang. Sollte auch die Zahl der Zuschauerstimmen für die beiden Songs genau gleich sein, liegt der Song vorne, der die höhere Jurywertung erhalten hat. Sollte auch die Jurywertung für beide Songs gleich sein, stimmt die Jury in einer Mehrheitsentscheidung ab, welcher Song vorne liegt.
- Das Mindestalter der Interpreten ist 16 Jahre (am Tag des Halbfinales).
- Jeder Interpret darf nur für ein Land antreten.
- Der Titel darf nicht vor dem 1. September des Vorjahres kommerziell veröffentlicht oder aufgeführt worden sein. Dies gilt auch für die Aufführung bzw. Bekanntmachung in sozialen Netzwerken.
- Der Titel muss live mit Halbplayback vorgetragen werden. Lead Dubs zur Verstärkung des Lead Vocals müssen ebenfalls live auf der Bühne oder hinter der Bühne gesungen werden. (Backing Vocals sind aber auf dem Backing Track erlaubt). Sämtliche Instrumente kommen vom Backing Track.
- Die Sprache des Vortrags kann jedes Teilnehmerland frei wählen.
- Es dürfen während des Vortrags höchstens sechs Personen auf der Bühne stehen. Tiere sind nicht erlaubt.
- Die Länge des Beitrags darf maximal drei Minuten betragen.
- Texte, Ansprachen und Gesten politischer Natur sind während des Contests untersagt. Dies gilt ebenso für Texte oder eine Bühnenshow, die den Wettbewerb allgemein in Misskredit bringen könnten oder Werbung für Unternehmen, Produkte und Dienstleistungen machen.
- Der ESC ist eine unpolitische Veranstaltung. Alle teilnehmenden Rundfunkanstalten einschließlich der ausrichtenden Rundfunkanstalt haben dafür Sorge zu tragen, dass innerhalb ihrer jeweiligen Delegationen und Teams alle erforderlichen Schritte unternommen werden, um sicherzustellen, dass der ESC in keinem Fall politisiert und/oder instrumentalisiert wird.
- Alle teilnehmenden Rundfunkanstalten einschließlich der ausrichtenden Rundfunkanstalt haben dafür Sorge zu tragen, dass Organisationen, Institutionen, politische oder sonstige Anliegen, Unternehmen, Marken, Produkte oder Dienstleistungen während der Veranstaltung weder direkt noch indirekt beworben, herausgestellt oder erwähnt werden. Dies gilt sowohl für die Show selbst als auch für alle offiziellen Einrichtungen und Veranstaltungsorte außerhalb der Halle (Eröffnungszeremonie, Pressezentrum, Eurovision Village usw.).
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