Verfahren gegen ESC-Künstler Joost Klein eingestellt
Nach seinem Auftritt im zweiten Semifinale des ESC 2024 in Malmö soll der Niederländer Joost Klein eine Kamerafrau angegangen sein. Deswegen durfte er im Finale nicht auftreten. Ein Strafverfahren wurde nun aber eingestellt.
Nach drei Monaten hat die schwedische Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen den Niederländer beendet. In einer Mitteilung der schwedischen Staatsanwaltschaft heißt es, Joost Klein habe eine Bewegung gemacht, die die Filmkamera der Frau traf. Allerdings sei der Ablauf der Ereignisse schnell gewesen und von Zeugen unterschiedlich wahrgenommen worden. Somit gebe es nicht genügend Beweise, weiter zu ermitteln. Oberstaatsanwalt Fredrik Jönsson sagte: "Heute habe ich die Ermittlungen eingestellt, weil ich nicht beweisen kann, dass die Tat geeignet war, ernsthafte Angst zu verursachen, oder dass der Mann eine solche Absicht hatte."
Niederländischer Rundfunk sieht sich im Recht
Der niederländische Rundfunk AVROTROS, der Joost Klein und dessen Song "Europapa" intern für den ESC 2024 ausgewählt hat, sieht sich durch die Einstellung des Verfahrens bestätigt. Die Disqualifikation vor dem ESC-Finale durch die Europäische Rundfunkunion (EBU) wurde schon damals als unverhältnismäßig betrachtet. Nach wie vor sei man tief enttäuscht darüber, dass der ESC für Joost Klein und die Niederlande so abrupt beendet wurde. "Der nächste Schritt besteht darin, in naher Zukunft ein Gespräch mit der EBU-Leitung über dieses Thema zu führen", heißt es von der Rundfunkanstalt. Die EBU sei nun am Zug.
EBU hält weiter an Disqualifikation fest
Auch die EBU, die bereits Änderungen für 2025 angekündigt hatte, äußerte sich mittlerweile zu der Einstellung des Verfahrens von Joost Klein und hat dessen Disqualifikation verteidigt. Der stellvertretende Generaldirektor Jean Philip De Tender stellt klar, dass die EBU wie alle verantwortungsbewussten Arbeitgeber kein unangemessenes Verhalten am Arbeitsplatz dulde und stets auf alle gemeldeten Probleme reagieren werde. Die Entscheidung, Joost Klein aus dem Wettbewerb zu nehmen, sei auf Basis der Regeln des ESC gefallen. Die Ermittlungen der schwedischen Behörden seien davon unabhängig: "Dabei ging es um die Frage, ob eine Straftat begangen wurde, und nicht darum, ob Herr Klein sich unangemessen verhalten und gegen die Regeln und Verfahren des ESC verstoßen hat. Diese neue Entwicklung hat daher keinen Einfluss auf unsere Entscheidung, zu der wir voll und ganz stehen." Joost Klein wiederum hat mit dem Thema ESC offensichtlich noch nicht abgeschlossen. Seit Wochen steht in dessen Biografie auf Instagram: "Eurovision 2025".