Geldstrafen für Spanien und Aserbaidschan
Die European Broadcasting Union (EBU) verhängt Geldstrafen gegen Spanien und Aserbaidschan. Das gab das Generalsekretariat der EBU heute bekannt. Die Organisation, die für die Kontrolle und Organisation des ESC zuständig ist, reagierte damit auf die Regelverstöße beider Länder bei der Übertragung des ESC aus Moskau im Mai 2009. Die Fernsehsender RTVE in Spanien und Ictimai TV in Aserbaidschan hatten gegen die EBU-Regularien verstoßen. Spanien hatte das zweite Halbfinale nur in Ausschnitten übertragen und keine Möglichkeit zum Televoting gegeben, obwohl die spanischen Zuschauer für dieses Halbfinale stimmberechtigt waren. Nun hat die EBU die Konsequenzen gezogen: Spanien muss eine Geldstrafe bezahlen.
"Keine Toleranz bei Regelverstößen"
Etwas anders liegt der Fall in Aserbaidschan: Hier musste sich die EBU mit dem politisch motivierten Umgang Aserbaidschans mit den Televoting-Stimmen für Armenien beschäftigen. Der aserbaidschanische Sender Ictimai TV soll das Fernsehsignal gestört haben, als der armenische Beitrag lief. Bei der Einblendung aller Nummern für das Telefonvoting war die Startnummer für den armenischen Beitrag der Schwestern Inga und Anush nicht zu erkennen. Zudem sollen die 43 Televoter, die dennoch für Armenien anriefen, von der Polizei verhört worden sein. In ihrem offiziellen Statement nimmt die EBU auf diese Vorgänge keinen direkten Bezug. Auch Aserbaidschan muss eine Geldstrafe bezahlen. Bei weiteren Regelverstößen droht die EBU dem Land mit einem Auschluss aus dem Wettbewerb für bis zu drei Jahre.
Die EBU betonte, dass die Organisation Regelverstöße nicht tolerieren wird - insbesondere die politische Einflussnahme auf den Eurovision Song Contest.