Regeländerung: Background-Gesang vom Band 2021 erlaubt
Der Eurovision Song Contest 2021 in Rotterdam wird sich durch eine Regeländerung von all seinen Vorgänger-Shows unterscheiden. Wie die ausrichtende Europäische Rundfunkunion (EBU) mitteilte, ist im kommenden Jahr Background-Gesang erlaubt, der nicht live gesungen wird. Während der Gesang des Hauptacts und die darunterliegende Vocal-Unterstützung noch immer live sein müssen, können Backing-Vocals testweise beim ESC 2021 zusammen mit der Musik vom Band kommen. Das bedeutet: Alle Vocals, die die Live-Performance auf der Bühne ersetzen oder übermäßig unterstützen würden, bleiben verboten. Die EBU möchte damit die Vielfalt der Acts erhöhen und Produzenten und Komponisten helfen, das Potential der Songs voll auszuschöpfen, indem diese so nah wie möglich an der Studio-Version präsentiert werden. Außerdem sollen so die Kosten für die teilnehmenden Sender gesenkt werden, weil weniger Personen anreisen müssten.
Delegationen müssen nicht auf Background-Sänger verzichten
Diese neue Regel soll, so die EBU, dazu führen, dass der ESC auch in Krisen-Zeiten wie einer Pandemie in jedem Fall stattfinden kann. Die Delegationen können im Jahr 2021 auf Live-Backgroundgesang verzichten, müssen dies aber nicht. Auch eine Mischung aus Live-Backgroundgesang und aufgezeichnetem Gesang ist möglich. Die EBU gibt keine Regel vor, wie viele verschiedene Backgroundstimmen in einem Song zu hören sein dürfen. Diese Regeländerung wurde von der EBU Reference Group verabschiedet und wird nach dem ESC 2021 überprüft werden. "Es ist meine Mission, während ich in die großen Schuhe von Jon Ola Sand schlüpfe, sicherzustellen, dass der Eurovision Song Contest agil, aber seinen Traditionen, seinen Werten und seiner Geschichte treu bleibt", sagt der neue Executive Supervisor Martin Österdahl zu der Regeländerung.