Stand: 27.01.2009 11:02 Uhr

Die internationalen Regeln für den ESC 2009

Die European Broadcasting Union (EBU) hat für den Eurovision Song Contest 2009 folgende Grundregeln aufgestellt.

  • Der Gewinner des Eurovision Song Contest 2009 wird am 16. Mai 2009 im Finale von Moskau ermittelt. Zuvor finden am 12. und 14. Mai 2009 Halbfinale statt.

  • Der russische Sender Channel One überträgt in Zusammenarbeit mit den Fernsehanstalten der teilnehmenden 42 Länder drei Veranstaltungen live aus der Moskauer Olympia-Halle. Startzeit ist jeweils um 21.00 Uhr CET.

  • Einen garantierten Startplatz im Finale haben: Russland als Gastgeber und die vier größten EBU-Geldgeber Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Spanien.

  • Die weiteren Finalplätze werden an die jeweils zehn besten Acts der Halbfinale vergeben; das Feld des Finales umfasst 25 Acts.

  • Im ersten Halbfinale sind - nach der Disqualifikation Georgiens - 18 Länder gesetzt, im zweiten Halbfinale 19 Länder, die in der jeweiligen Runde auch stimmberechtigt sind. Die Abstimmung erfolgt per Televoting. Die fünf Länder, die bereits als Finalteilnehmer gesetzt sind, werden einem Halbfinale zugelost, in dem sie mitabstimmen dürfen. Im Finale stimmen alle Teilnehmerländer ab, auch wenn ihre Musiker im Halbfinale ausgeschieden sind.

  • Welcher Qualifikant welche Startposition im Finale einnimmt, wird ausgelost.

  • Die Finalwertungen jedes Landes setzen sich jeweils zur Hälfte aus Wertungen des Publikums und einer Jury zusammen.

  • Die Jury besteht in jedem Teilnehmerland aus fünf Experten. Diese müssen die Staatsangehörigkeit des Landes besitzen, für das sie im Einsatz sind. Außerdem müssen sie eine Verbindung zur Musikbranche besitzen. Zugleich dürfen sie in keiner geschäftlichen Beziehung zum Kandidaten des eigenen oder eines anderen Landes stehen.

  • Jury und Fernsehzuschauer der teilnehmenden Länder dürfen nicht für ihr eigenes Land abstimmen. Der Kandidat, der innerhalb eines Landes die meisten Stimmen bekommt, erhält zwölf Punkte, der Zweitplatzierte wird mit zehn und der Drittplatzierte mit acht Punkten belohnt. Die Interpreten auf den sieben folgenden Rängen erhalten abnehmend sieben bis einen Punkt. Neun und elf Punkte werden nicht vergeben.

  • Aus Televoting-Ergebnissen und Jurybewertungen jedes einzelnen Landes setzt sich das Gesamtergebnis für jeden Teilnehmer zusammen. Wenn zwei Songs auf die gleiche Punktzahl kommen, bekommt das Land die höhere Punktzahl, das vom Publikum höher bewertet wurde. Das Zuschauervortum hat in dem Fall also Vorrang.

  • Wie bereits in den vergangenen Jahren, werden, um Zeit zu sparen, die Punkte eins bis sieben nicht verlesen, sondern automatisch auf der Anzeigentafel für die Platzierungen eingeblendet. Der Moderator des jeweiligen Landes gibt nur die Höchstwertungen acht, zehn und zwölf Punkte bekannt. Nur bei den letzten drei Ländern wird die komplette Wertung von eins bis zwölf vom Moderator vorgetragen.

  • Das Mindestalter der Interpreten ist 16 Jahre (am Tag des Halbfinales).

  • Jeder Interpret darf nur für ein Land antreten.

  • Der Titel darf nicht vor dem 1. Oktober 2008 kommerziell veröffentlicht worden sein.

  • Der Titel muss live mit Halbplayback vorgetragen werden.

  • Die Sprache des Vortrags kann jedes Teilnehmerland frei wählen.

  • Es dürfen während des Vortrags höchstens sechs Personen auf der Bühne stehen.

  • Die Länge des Beitrags darf maximal drei Minuten betragen.

  • Texte, Ansprachen und Gesten politischer Natur sind während des Contest untersagt. Dies gilt ebenso für Texte oder eine Bühnenshow, die den Wettbewerb allgemein in Misskredit bringen könnten.

Dieses Thema im Programm:

Das Erste | Eurovision Song Contest | 16.05.2009 | 21:00 Uhr

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