Stand: 14.03.2017 11:18 Uhr

Feddersens Kommentar: Freies Geleit für Samoylova!

Die russische ESC-Kandidatin Julia Samoylova auf der Bühne © eurovision.tv
Julia Samoylova soll Russland mit "Flame Is Burning" in Kiew vertreten.

Was für ein Coup seitens der russischen ESC-Verantwortlichen, Julia Samoylova als ihre Sängerin in Kiew zu nominieren. Bis zum Meldeschluss kursierten noch Gerüchte durch die internationalen ESC-Foren, Russland würde sich vom Eurovisionsfestival zurückziehen. Das allerdings wäre ein Imageschaden für Russland gewesen - und das wollte man offenbar nicht.

Jetzt droht diese Rufschädigung der Ukraine selbst. Julia Samoylova sitzt seit einer Erkrankung im Kindesalter im Rollstuhl - Kritiker könnten der Ukraine das Einreiseverbot als Diskriminierung von Menschen mit Behinderung auslegen. Samoylova singt zudem noch ein opulentes Lied namens "Flame Is Burning", das beim ESC gut ankommen dürfte. Wenn dieser Act keine Sympathien erntet, welcher dann?

Kertsch - das liegt auf der Krim

Nun hat diese Nominierung aus der Sicht der Ukraine einen schweren Webfehler. Julia Samoylova nämlich, die in ihrem Land von der russischen ESC-Legende Alla Pugatschowa betreut wird, trat nämlich 2015 in Kertsch auf. Das ist ein Teil der Krim, jene Halbinsel im Schwarzen Meer, die zur Ukraine gehört und von Russland besetzt worden ist. Ukrainische Gesetze sehen vor, dass niemand einreisen darf, der auf der Krim war und dorthin über Russland einreiste. Das tat, nach Lage der Dinge, Frau Samoylova. Und insofern ist ihr nach geltenden Gesetzen nicht erlaubt, am ESC in Kiew teilzunehmen.

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Flagge von Russland © Fotolia.com Foto: Jürgen Priewe

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Theoretisch jedenfalls. Die Bestimmungen der Ukraine sind nicht ohne Grund erlassen worden. Man will damit verhindern, die besetzte Krim als russische Normalität anzuerkennen. Das mag vielen kleinlich erscheinen: Ist es nicht egal, wo jemand schon einmal performt hat? Aus ukrainischer Sicht aber nicht.

Es möge die UN-Lösung gelten

Dennoch bin ich sehr dafür, dass Russlands Kandidatin beim ESC auftreten kann. Dass also die ukrainischen Behörden ähnlich verfahren wie die USA im Hinblick auf die Vereinten Nationen. Die haben ihren Sitz in New York. Die völkerrechtlichen Bestimmungen sehen vor, dass alle dorthin reisen dürfen - als Staatsoberhäupter, mit Diplomatenpässen, unabhängig vom Verhältnis der USA zu den jeweiligen Ländern. Das UN-Gebäude ist sozusagen nichtamerikanisches Gelände.

So sollte es auch beim ESC sein - und in diesem Sinne sollte auch die European Broadcasting Union in Genf, verantwortlich für die Eurovisionstage, argumentieren: Ihr in Kiew richtet aus, aber wer kommen will, steht unter unserem sozusagen diplomatischem Schutz. In diesem Sinne: Freies Geleit für Julia Samoylova und ihre Delegation. Alles andere wäre ein Imageschaden - für die Ukraine.


14.03.2017 11:18 Uhr

Hinweis der Redaktion: In einer früheren Version dieses Beitrages wurden unglückliche und missverständliche Formulierungen gewählt, die suggeriert haben, dass Julia Samoylova beim Song Contest in Kiew erfolgreich sein dürfte, weil sie im Rollstuhl sitzt. Das war nicht die Absicht des Autors. Wir haben den Absatz korrigiert und bitten, diesen Fehler zu entschuldigen.

 

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Sergey Lazarev aus Russland auf der ESC Bühne. © NDR Foto: Rolf Klatt

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Dieses Thema im Programm:

NDR Fernsehen | Eurovision Song Contest | 11.05.2017 | 21:00 Uhr

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